16.11.2016

Die Grünen haben den Neidwahlkampf eröffnet

Es ist angerichtet: Der Neidwahlkampf kann beginnen. Die Grünen haben schon einmal vorgelegt. Ihr Ziel: „eine höhere Reichenbesteuerung“. Dabei hoffen sie, dass das Bundesverfassungsgericht die auch mit Grünen-Stimmen im Bundesrat gerade beschlossene Erbschaftssteuer kippt, um anschließend ein „neues Konzept“ zu entwickeln. Vorher aber wollen sie „der starken Vermögensungleichheit und damit einer sozialen Spaltung mit einer verfassungsfesten, ergiebigen und umsetzbaren Vermögenssteuer für Superreiche entgegenwirken.“

Gut gebrüllt, ihr grünen Löw*innen. Nur, was soll das eigentlich heißen? Wann beginnt der „Superreichtum“? Bei mehr als einer Million Euro, wie der linke Oberumverteiler und 2013 schon einmal gescheiterte Steuererhöher Jürgen Trittin meint? Oder darf es etwas mehr sein? Und wie hoch soll der Steuersatz sein? Ach ja, die Grünen legen in ihrem Beschluss zugleich „besonderen Wert auf den Erhalt von Arbeitsplätzen und die Innovationskraft von Unternehmen“; das alles soll durch ihre Vermögenssteuer nicht gefährdet werden. Wie aber kann man „superreiche“ Mittelständler schröpfen, deren Vermögen meistens im eigenen Unternehmen steckt? Nichts Genaues weiß man/frau nicht.

Nun haben diejenigen durchaus Recht, die darauf hinweisen, dass die Vermögen bei uns ungleich verteilt sind. Das hat vor allem zwei Gründe. Der eine ist die mittelständische Struktur unserer Wirtschaft. Das Vermögen, das in diesen leistungsfähigen und Arbeitsplätze schaffenden Unternehmen steckt, wird ihren Inhabern zugerechnet. Hätten wir weniger florierende Familienbetriebe, wäre die

Vermögensverteilung nicht so schief. Nur: Dann hätten wir eine weniger wettbewerbsfähige Wirtschaft mit weniger Arbeitsplätzen. Das kann niemand wollen. Deshalb sind auch die Wirtschaftspolitiker innerhalb der Grünen gegen eine Vermögenssteuer, allen voran Ministerpräsident Winfried Kretschmann. Der kennt eben seine baden-württembergischen Mittelständler – und schätzt sie als Arbeitgeber wie Steuerzahler.

Die ungleiche Vermögensverteilung hat noch einen weiteren Grund: unser gut ausgebautes Renten- und Sozialsystem. Der Barwert aller staatlichen Verpflichtungen gegenüber Rentnern und Pensionären wird auf ungefähr 5 Billionen Euro geschätzt und ist damit ebenso hoch wie das private Geldvermögen. Nur: Diese 5 Billionen tauchen in keiner Vermögensstatistik auf. Der künftige Rentner oder Pensionär, für den der Staat im Alter sorgt, ist verteilungsstatistisch gesehen mittellos. Seine Renten- und Pensionsansprüche schlagen mit 0,000 Euro zu Buche. Ein real existierender Rentner, der 1000 Euro im Monat erhält und dessen Rente jedes Jahr nach oben angepasst wird – mal mehr oder weniger, ist jedoch mitnichten mittelos. Er müsste – Pi mal Daumen – etwa 1,5 Millionen Euro auf der hohen Kante haben, wenn er für die nächsten 20 Jahre Monat für Monat 1000 Euro plus Kaufkraftausgleich abheben wollte. Ein ehemals hoher Beamter mit einer Pension von 4000 Euro bräuchte mehr als 1 Million, wenn er seine Pension selber finanzieren müsste. Und diese Ruheständler sollen „vermögenslos“ sein? Das grenzt schon an amtliche Irreführung.

Das sieht bei einem Handwerker oder Zahnarzt ganz anders aus. Haben die fürs Alter zwei oder drei Millionen Euro zurückgelegt, gelten sie als „reich“ und sollen Vermögenssteuer zahlen. Ein Ex-Politiker oder Ex-Minister mit Ruhegehaltsansprüchen im Wert von zwei oder drei Millionen gilt dagegen – jedenfalls statistisch – als mittellos. Wobei besonders pikant ist, dass unser Handwerker seine Altersvorsorge aus bereits versteuertem Einkommen gebildet hat, unsere Politiker und Beamten aber keinen einzigen Euro für ihre Versorgung zurücklegen mussten. Das haben die Steuerzahler für sie getan, darunter auch der „reiche“ Handwerker.

Zweifellos lassen sich Renten- und Pensionsansprüche nicht mit „richtigem“ Vermögen (Immobilien, Geldvermögen, Aktien usw. abzüglich Schulden) gleichsetzen. Solche Ansprüche an den Staat oder betriebliche Pensionskassen lassen sich nicht auszahlen oder beleihen. Sie lassen sich direkt auch nicht vererben. Allerdings werden dem Witwer oder der Witwe in der Regel 60 Prozent der bisherigen staatlichen Altersbezüge ausgezahlt. Gleichwohl können bei der Betrachtung von Vermögen und seiner Verteilung solche Forderungen nur dann völlig außer Betracht bleiben, wenn man ein politisches Interesse an einer möglichst ungleich erscheinenden Vermögensverteilung hat.

Doch genau das geschieht, weil es den grünen Umverteilungsstrategen nicht in erster Linie um Gerechtigkeit geht, sondern um angeblich schreiende Ungerechtigkeit. Vermögenssteuer ist nur ein anderes Wort für Neidsteuer. Denn legales Vermögen kann nur aus bereits versteuertem Einkommen gebildet werden. Insofern führt die Vermögenssteuer zur Doppelbesteuerung; sie soll eben eine Strafsteuer sein. Der Einwand, viele Vermögen seien gar nicht legal erworben worden, mag ja zutreffen. Nur: Für Gangster und Gauner ist in einem Rechtsstaat die Staatsanwaltschaft zuständig, nicht das Finanzamt. Was übrigens in der Diskussion um die Vermögenssteuer gerne unterschlagen wird: Vermögen werfen im Allgemeinen Erträge ab – und die müssen versteuert werden. So leicht, wie das von den grünen, roten und dunkelroten Umverteilungs-Aposteln gerne dargestellt wird, wird es den „Superreichen“ gar nicht gemacht. Aber sei’s drum: Für Politiker auf der Linken geht es darum, einigen möglichst viel zu nehmen. Ob das den vielen anderen nützt, ist zweitrangig.

Übrigens: Stellen wir uns einmal vor, Politiker müssten den Barwert ihrer hohen Versorgungsansprüche der Vermögenssteuer unterwerfen. Dann würde die Fraktion der Neidsteuer-Befürworter ganz schnell schrumpfen – und die Debatte wenigstens ehrlicher.

Veröffentlicht auf www.tichyseinblick vom 16. November 2016.


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