08.08.2017

Christian Wulff, sein neuer Job und der Ehrensold

Die Frage, ob Christian Wulff etwas von Mode versteht, erübrigt sich. Das türkische Modehaus Yargici bezeichnet sich selbst als eine „starke und lebensfrohe Marke für Frauen“. Nun ja, eine lebensfrohe Frau hat der Ex-Präsident. Sie kann ihn sicher fachlich beraten.

Klar ist: Formal darf Wulff die Aufgabe übernehmen. Den Ehrensold bekommt jeder Ex-Präsident, ganz gleich, ob er nebenbei noch arbeitet oder nicht. Aber nicht alles, was nicht ausdrücklich verboten ist, ist automatisch legitim.

Ehemalige Bundespräsidenten sind die einzigen Politiker und Beamte, deren Bezüge im Ruhestand ungeschmälert weitergezahlt werden. Und sie machen alle Gehaltserhöhungen der Beamten mit. So kommt Wulff aktuell auf 236.000 Euro im Jahr.

Der Begriff Ehrensold wurde mit Bedacht gewählt. Als der Bundestag 1959 die geltende Regelung beschloss, ging er davon aus, aus dem Amt geschiedene Staatsoberhäupter würden sicherlich Ehrenämter übernehmen, sich aber nicht für Geld verdingen. Hätte man sich Theodor Heuss als Prokuristen einer schwäbischen Textilfirma vorstellen können? Oder einen Gustav Heinemann als Scheidungsanwalt? Die Frage stellen, heißt, sie zu verneinen.

Nun haben sich nicht nur die Zeiten geändert, sondern auch die Menschen. Roman Herzog wusste im Ruhestand seinen Ruhm als renommierter Jurist und Querdenker sehr wohl zu vermarkten. Auch Horst Köhler trat schon als hochdotierter Vortragender auf.

Dennoch wirft dieses Wulff- Engagement Fragen auf. Speziell die, ob die neue Tätigkeit mit der Würde des früheren Amtes vereinbar ist. Erschwerend kommt hinzu, dass niemand weiß, ob Wulffs neuer Arbeitgeber mit dem Erdogan-Regime irgendwie verbandelt ist. Dann kämen noch politische Einwände hinzu.

Wulffs neues Amt regt zur grundsätzlichen Überprüfung des Ehrensoldes an. Die gegenwärtige Praxis berücksichtigt weder die Dauer der Amtszeit noch das Alter des Präsidenten beim Ausscheiden. Es sollte aber einen Unterschied machen, ob jemand nach nicht einmal zweijähriger Amtszeit den Ehrensold bezieht oder nach zehn Jahren. Und, ob jemand mit 52 oder mit 77 ausscheidet. Beides – Amtszeit und Pensionsalter – sollten die Höhe der Bezüge mitbestimmen.

Ein drittes kommt hinzu. Beamte, die vor Erreichen der Regelalterszeit ausscheiden, müssen sich neue Einkünfte auf die Ruhestandsbezüge anrechnen lassen. Warum soll das bei Bundespräsidenten, die jünger sind als 65, anders sein?

Der Bundespräsident ist ein Gewählter, kein Erwählter. Für ihn müssen dieselben Regeln gelten wie für alle Bürger – auch im Ruhestand.

Deutschlandfunk, gesendet am 7. August 2017, 19:10 Uhr.


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