30.11.2022

Erben und Beschenkten droht im nächsten Jahr eine höhere Steuerlast

Höhere Steuern? Nicht mit der FDP. Das war jedenfalls eine der Bedingungen der Freien Demokraten für den Eintritt in die Ampel-Koalition mit zwei linken Parteien, wie Liberale die Koalitionspartner SPD und Grüne gerne charakterisieren. Erst in diesen Tagen hat FDP-Chef und Bundesfinanzminister Christian Lindner allen Gerüchten über Steuererhöhungen widersprochen. Bei einem Steuerforum des Zentralverbands des Deutschen Handwerks in Berlin sagte er: "Wir sind in der Vorweihnachtszeit: Fürchtet euch nicht. Mit dieser Koalition und diesem Bundesfinanzminister wird es keine Steuererhöhungen geben."

Nun ja. Formal will die Ampel keine Steuersätze erhöhen. Doch faktisch droht allen, die vom nächsten Jahr an ein Haus oder eine Wohnung erben oder geschenkt bekommen, eine saftige Steuererhöhung. Denn der Bundestag will noch in diesem Jahr einer Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts folgen und Immobilien so bewerten, wie es dem Marktwert entspricht.

Bei Immobilien sollen realistische Werte gelten

Bei der gängigen Praxis wird im Erb- oder Schenkungsfall weniger angesetzt, als es kosten würde, die Immobilie heute zu bauen oder zu kaufen. Damit soll nun Schluss sein. So wie im Fall eines Erbes oder einer Schenkung Aktien mit dem aktuellen Kurs in die Steuerberechnung eingehen, so soll das künftig bei Immobilien sein. Die Operation nennt sich „Anpassung der Vorschriften der Grundbesitzbewertung.“ Und die hat es in sich. Der Finanzpolitiker Sebastian Brehm (CSU) führt folgendes Beispiel an: Ein freistehendes Einfamilienhaus mit 220 Quadratmetern auf 770 Quadratmeter Grund wird aktuell mit 487.000 Euro bewertet. Nächstes Jahr sollten daraus 785.000 Euro werden. Im Erbfall müsste ein Kind in diesem Jahr 87.000 Euro versteuern, nämlich 487.000 Euro abzüglich des Freibetrags von 400.000 Euro. Künftig sollen 385.000 (785.000 minus 400.000) Euro zu versteuern sein. Die Erbschaftssteuer stiege von 9.625 auf 57.855 Euro, also um das Sechsfache. Wenn das keine Steuererhöhung ist, was dann?

Die Belastung droht deutlich zu steigen

Diese für Erben oder Beschenkte ziemlich drastische Steuererhöhung wird in der Öffentlichkeit erst seit September diskutiert. Da wurde die geplante Regelung als Teil des Jahressteuergesetzes 2022 dem Bundestag zugeleitet. Wie von Steuerberatern und Notaren zu hören ist, wollen viele Eltern ihren Kindern noch in diesem Jahr eine Immobilie ganz oder teilweise schenken, um noch von der niedrigeren Bewertung zu profitieren.

Fachleute raten freilich davon ab, Immobilien allein aus steuerlichen Gründen zu übertragen. Das kann später zu Konflikten führen, wenn Kinder unter Umständen „ihr“ Haus für sich allein beanspruchen. Nun können sich Eltern bei einer Schenkung auch das Nießbrauchrecht einräumen, so dass sie bis zum Lebensende dort wohnen bleiben können. Aber solche Regelungen lassen sich nur schwer auf die Schnelle treffen.

Hausbesitzer laufen Sturm

Inzwischen laufen Hausbesitzer und ihre Verbände Sturm gegen die geplanten Änderungen. Da der Bundestag um die Vorgabe des Verfassungsgerichts jedoch nicht herumkommt, bietet sich als Ausweg an, die persönlichen Freibeträge bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer (500.000 Euro für Ehegatten, 400.000 Euro pro Kind, 100.000 Euro pro Enkel) zu erhöhen.

Die bayerische Landesregierung hat bereits einen entsprechenden Antrag im Bundesrat eingebracht. Begründung: Die Freibeträge seien zuletzt vor 13 Jahren erhöht worden. Dass diese angesichts der seitdem stark gestiegenen Immobilienpreise nicht mehr dem aktuellen Wert von Häusern und Wohnungen entsprechen, ist offensichtlich. Das gilt vor allem für Häuser und Wohnungen in Ballungsgebieten.

FDP unter Druck

Inzwischen hat die FDP gemerkt, dass ihr Mantra „Keine Steuererhöhungen“ unglaubwürdig wird, wenn bei Immobilien derselbe Steuersatz auf deutlich höhere Werte angewendet wird. Bei stark gestiegenen Werten können Erben zudem in eine höhere Steuerklasse rutschen. Da kann mancher schnell in Schwierigkeiten kommen, die hohe Steuer aufzubringen.

Christian Dürr, der Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion, will jedenfalls nicht hinter der bayerischen Staatsregierung zurückstehen. Er hat kürzlich vorgeschlagen, bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer die Freibeträge an die hohe Inflation anzupassen. Wie das geht, hat Finanzminister Lindner beim Abbau der „kalten Progression“ im Einkommensteuerrecht bereits vorexerziert. Dürr: „Das wäre unbürokratisch und schnell möglich.“ Ansonsten würde die breite Mitte der Gesellschaft beim Erben einer Familienimmobilie von Anfang 2023 an zusätzlich belastet.

Was – wieder einmal – auf die Frage zuläuft, ob sich die Freien Demokraten gegen die „Steuererhöhungsparteien“ SPD und FDP durchsetzen können. Die FDP wird sich jedenfalls an der vorweihnachtlichen Botschaft ihres Vorsitzenden messen lassen müssen: „Fürchtet euch nicht. Mit diesem Bundesfinanzminister wird es keine Steuererhöhungen geben."

(Veröffentlicht unter www.focus.de am 1. Dezember 2022)


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