24.11.2022

Hartz IV heißt jetzt Bürgergeld

Die SPD wollte das angeblich unsoziale Hartz-IV-System überwinden, die Grünen einen Schritt in Richtung des von ihnen favorisierten bedingungslosen Grundeinkommens gehen und die FDP das von ihr lange geforderte Bürgergeld endlich einführen. Jetzt bekommen wir zum 1.Januar 2023 ein Bürgergeld. Doch die „größte Sozialreform seit 20 Jahren“ (Hubertus Heil, SPD), ist bei Lichte besehen ein umbenanntes Hartz-IV. Denn der Kern von Hartz-IV war der Grundsatz „Fördern und Fordern“ – und der bleibt unangetastet.

CDU und FDP können zufrieden sein

Bei einem Kompromiss fühlen sich in der Regel beide Seiten als Sieger. Doch nach der Einigung zwischen den Ampel-Parteien und der CDU/CSU war deutlich zu spüren, dass die Union mehr von ihren Forderungen durchgesetzt hatte, als SPD und Grünen lieb war.

Die FDP wiederum war sehr zufrieden, dass zwei ihrer Kernpunkte nun ins Gesetz kommen: bessere Hinzuverdienstmöglichkeiten für Hartz-IV-Empfänger und verstärkte Unterstützung für die Aus- und Weiterbildung von Leistungsbeziehern. Da gab es auch keinen Dissens mit der Union.

Zudem darf man unterstellen, dass die Freien Demokraten das Pochen der CDU/CSU auf Sanktionen gegenüber arbeits- und weiterbildungsscheuen Hartz-IV-Beziehern insgeheim begrüßt haben. Denn Leistung ohne Gegenleistung widerspricht allen liberalen Grundsätzen.

Die CDU/CSU kann es sich als wichtigsten Erfolg zuschreiben, dass weiterhin mit Leistungskürzungen bestraft werden kann, wer sich gegenüber dem Jobcenter jeder Mitarbeit verweigert. Wer keine Lust hat, Termine beim Amt wahrzunehmen, einen angebotenen Job auszuüben oder einen Sprachkurs zu belegen, dem wird eben – wie bisher – Geld abgezogen.

Union hat „Fördern und Fordern“ gerettet

Selbst wenn es grotesk klingen mag: Die CDU/CSU hat gerettet, was den Kern der Hartz-Gesetze ausmachte: Das „Fördern und Fordern“. Genau darauf hatten SPD und Grüne vor zwanzig Jahren gedrängt. Freilich scheinen Politiker beider Parteien es verdrängt zu haben, dass sie selbst diese Reformen ins Werk gesetzt haben und nicht etwa eine „herzlose, unsoziale, neoliberale“ CDU/FDP-Regierung.

Um die Bedeutung des Gleichklangs von „Fördern und Fordern“ zu verstehen, muss man in die Zeit „vor Hartz“ zurückgehen. Damals konnten Arbeitslose bis zu 32 Monate lang 68 Prozent ihres Nettogehalts als Arbeitslosengeld beziehen. Anschließend stand ihnen – bis zur Rente – 58 Prozent als Arbeitslosenhilfe zu. Das Ergebnis: Manchem ehemals gut bezahlten Facharbeiter ging es in der Dauer-Arbeitslosigkeit finanziell besser als beispielsweise einer schlecht besoldeten Verkäuferin mit Vollzeitstelle.

Ungerechtigkeiten vor Hartz IV

Das war für diese Bezieher von Arbeitslosenhilfe recht angenehm, hatte aber mit sozialer Gerechtigkeit nichts zu tun. Je länger die Betroffenen ohne Job waren, umso schwieriger erwies sich ihre arbeitsmarktpolitische Resozialisierung. Das Ergebnis: Die Arbeitslosigkeit stieg immer weiter, auch weil die hohen Kosten dieser sozialen Absicherung die Arbeitskosten in die Höhe trieben und die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen beeinträchtigten.

Die Hartz-Gesetze machten damit Schluss: Das Arbeitslosengeld wurde auf 12 (später: 18) Monate begrenzt.

Und wer mindestens drei Stunden am Tag arbeiten konnte, wechselte aus der Sozialhilfe in das Hartz-IV-System. Er bekam vom Staat fortan nicht mehr „nur“ Geld. Zugleich versuchte die Arbeitsagentur ihn auf eine Arbeitsstelle zu vermitteln, was millionenfach auch gelang, wenn auch nicht im erwünschten Umfang.

Aus Fordern wird ohne Sanktionen ein vergebliches Bitten

Der Staat beließ es nach den Hartz-Reformen nicht mehr bei der Versorgung der Arbeitslosen. Er forderte von ihnen auch, sich schneller um neue Jobs zu bemühen, und er förderte sie dabei. Vor allem: Der Staat bestrafte jene Leistungsbezieher, die sich partout nicht um Arbeit, Aus- oder Weiterbildung bemühten.

Mit dem Grundsatz des „Fördern und Fordern“ ist die Sanktionsmöglichkeit unmittelbar verbunden. Das Jobcenter kann ja vieles fordern. Wenn die Leistungsbezieher sich dem ungestraft entziehen dürfen, wird aus dem Fordern ein vergebliches Bitten. Deshalb hatte Rot-Grün die Sanktionen eingeführt, deshalb hat die CDU/CSU jetzt auf deren Beibehaltung bestanden. Denn wer staatliche Hilfe bezieht, muss selbst zur Gegenleistung bereit sein, indem er sich möglichst schnell von der „Stütze“ unabhängig zu machen versucht.

„Fördern und Fordern“ stößt allerdings auch an Grenzen, vor allem bei Schulabbrechern und Menschen ohne ausreichende deutsche Sprachkenntnisse. Die Arbeitsagentur kann eben nicht korrigieren, was in Elternhäusern und Schulen versäumt wurde. Deshalb ist es richtig, dass beim „Bürgergeld“ mehr Wert auf berufliche Bildung gelegt wird als bisher. Das ändert aber nichts daran, dass Bürgergeld nur ein neuer Name für ein novelliertes Hartz IV ist.

(Veröffentlicht auf www.focus.de am 24. November 2022)


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